Die Umwelt ist uns wichtig

Verantwortung endet nicht bei der Lieferung

Als Anbieter für individualisierte Verpackungslösungen übernehmen wir Verantwortung, nicht nur für Qualität und Design, sondern auch für die gesetzeskonforme Systembeteiligung unserer Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG).

Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Vedalgo ist gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) im Verpackungsregister LUCID registriert und an ein duales System angeschlossen. Alle von uns in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen werden ordnungsgemäß lizenziert.

Systembeteiligung & Lizenzierung

Sofern Vedalgo als Erstinverkehrbringer gilt, übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene Systembeteiligung der betreffenden Verpackungen vollständig. Die anfallenden Lizenzentgelte werden transparent kalkuliert und im Angebot entsprechend berücksichtigt bzw. separat ausgewiesen. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden eine schriftliche Bestätigung über die ordnungsgemäße Systembeteiligung zur Verfügung.

Ihre Vorteile

  • Rechtssichere Systembeteiligung gemäß VerpackG

  • ✅ Keine eigene Registrierung erforderlich (sofern wir Erstinverkehrbringer sind)

  • ✅ Transparente Kostenstruktur

  • ✅ Volle Konzentration auf Ihr Tagesgeschäft

FAQ

Ist die Verpackungslizenzierung verpflichtend?
Ja. Gemäß Verpackungsgesetz ist jeder Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zur Registrierung und Lizenzierung verpflichtet.

Welche Verpackungen betrifft das?
Beispielsweise Becher, Servietten, Tragetaschen, Schalen, Umverpackungen und sonstige Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher oder gleichgestellten Anfallstellen als Abfall anfallen.

Erhalte ich einen Nachweis?
Ja. Auf Anfrage stellen wir Ihnen eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Registrierung und Systembeteiligung zur Verfügung.

Gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) ist jeder Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu registrieren und zu lizenzieren. Die Lizenzierung ist keine freiwillige Leistung, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Fragen zur Verpackungslizenz?

Wir beraten Sie gerne persönlich.